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5.2.4.2 nach dem Projektabsatzprinzip
Im RahmenderbisherigenFörderungdes Absatzes programmfüllenderFilmenachdemProjektprinzipgingen
im Berichtsjahr 55 Anträge von Verleihfirmen auf Darlehen zur Finanzierung von Verleihvorkosten bzw. Ver-
triebsvorkostenein.Ü ber die Vergabe dieserProjektabsatzförderungentschied die fünfköpfigeUnterkommis-
sion Filmabspiel/Filmabsatz. Die Förderungshilfen werdenals bedingt rückzahlbareDarlehenbis zu höchstens
153.387,56
€ gewährt,inbesonderenFällenbiszu306.775,13€ proFilm.Vonden55eingegangenenAnträ-
genwurden32AnträgeineinerGesamthöhevon3.834.000
€ positiv beschieden (siehe hierzu AnlagenSei-
ten 66 bis 77).
GegenüberdemVorjahrverringertensichin2002dieVerleihvorkosten nur um 0,34 % bei den von der FFA
absatzgeförderten32Filmenaufrund30,7Mio.
€ (2001:32Filmemitrund.30,8Mio.€ Verleihvorkosten).
ImBerichtsjahrflossenausdenanVerleih-undVertriebsfirmeninVorjahrengewährtenFörderungsdarlehenTil-
gungserlöse in Höhe von 489.153,63
€ (Vorjahr: 65.234,04 €) an die FFA zurück.
Zur Förderung des Absatzes französischer Filme durch deutsche Verleihunternehmen gingen im Rahmen
desdeutsch-französischenRegierungsabkommens4AnträgebeiderFFA ein,davonwurden3Anträgepositiv
beschieden und insgesamt 36.130
€ (Vorjahr: 51.129 €)zuerkannt.ImBereichdesAbsatzes österreichi-
scherFilmeging1Antragein,dieserwurdemit15.000
€ (Vorjahr:51.129€)gefördert(siehehierzusowiezur
Absatzstatistik 1985 – 2002 Anlage Seite 6 8).
ImBerichtsjahrwurdevonderzuständigenUnterkommissionFilmabspiel/FilmabsatzdieZ uschussförderungan
Verleihfirmenfürdenteilweisen Verzichtder Geltendmachung vonEinspielgara ntien gegenüberVeran-
stalternvonentgeltlichendeutschenKinderfilm-Vorführungenpraktiziert.MitdieserFörderungsartsollenFilm-
theaterbetreiber angeregt werden, stärker deutsche Kinder-, Jugend- und Dokumentarfilme für die Ein-
spielgarantien gezahlt und gleichzeitig geringe Eintrittspreise erhoben werden, einzusetzen. Das Nichterrei-
chenderEinspielgarantienwirddurchZuschüssederFFAandieVerleihfirmenausgeglichen.Invier Sitzungster-
minen hat die zuständige Kommission Erstattungsbeträge in Höhe von lediglich 3.636,83
€ (Vorjahr:
18.151,20
€) zuerkannt (siehe Anlage Seite 69).
DieseFörderartistvonJahrzuJahrsowohlinderAnzahlderAnträgewiederHöhederbeantragtenMittelrück-
läufig.
5.2.5. Videoförderung
Videoförderungwurdevon der FFA gemäß § 53aFFGdenVideoprogrammanbieterfirmen und gemäß § 56 a
FFG den Videothekaren erstmals mit dem Haushalt 2000 zur Verfügung gestellt. Nach Wirksamwerden des
Videovergleichsper23.Dezember1999wurdeerstmalseineUnterkommissionVideoderVergabekommission
eingerichtet.SietratzuihrererstenSitzungam31.März2000mitderAufnahmederFördertätigkeitfürdiebei-
den vorgenanntenBereichezusammen. Für das Haushaltsjahr 2002 standen der Kommission Haushaltsmittel
inHöhevoninsgesamt 7.601.778,71
€, davon 3.340.568,08€ fürdieFörderungder Videoprogrammanbie-
terund2.995.579,38
€ fürdieVideotheken-FörderungzurVerfügung.Hinzukamen1.265.631,25 € ausMit-
teln, die beiden Bereichenaufgrund des Videovergleichsfür gemeinsame Förderungsaufgabenzur Verfügung
standen.
5.2.5.1. als Videoprogrammanbieter-Förd erung
DieFörderungder VideoprogrammanbieterfirmenwirdfürdenbesonderenAufwandbei der Herausbringung
von deutschen Filmen auf Videokassetten und DVD, für Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und
Erschließung neuer Absatzmärkte sowiefürMaßnahmenderKooperationbei der Herausbringung vonmitim
wesentlichen deutschen Filmen bespielten Bildträgern gewährt. Für die beiden letztgenannten Maßnahmen
können nach einer Richtlinienänderung Zuschüsse bis zu höchstens 205.000
€ oder unbedingt rückzahlbare
zinslose Darlehen bis zu höchstens 154.000
€, in besonderen Fällen bis zu 307.000 €,gewährtwerden.Im
übrigen erfolgt die Förderung in der Form bedingt rückzahlbarer Darlehen.
ImvergangenenJahrgingen65Anträgeein,davonwurden59positivbeschieden.DieKommissionvergab
hierfür Darlehen aus laufenden Mitteln in einer Gesamthöhe von 2.325.442
€ und Zuschüsse in Höhe von
952.188
€ (siehe Anlagen Seiten 70 bis 72).
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